Das bulgarische Steuersystem gilt als eines der einfachsten und vorteilhaftesten in ganz Europa. Als Unternehmer, Freelancer oder Remote Worker zahlst du deutlich weniger als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz – und das völlig legal innerhalb der EU.
Das Steuersystem Bulgariens auf einen Blick
Bulgarien setzt seit 2008 auf ein vereinfachtes Flat-Tax-Modell. Das bedeutet: Egal wie viel du verdienst, der Steuersatz bleibt konstant niedrig.
Körperschaftsteuer (Корпоративен данък)
Alle juristischen Personen – also GmbHs (OOD), Aktiengesellschaften (AD) und andere Unternehmensformen – zahlen einheitlich 10% Körperschaftsteuer auf ihren Nettogewinn. Es gibt keine:
- Progressive Staffelung
- Gewerbesteuer (wie in Deutschland)
- Kommunale Aufschläge
Einkommensteuer (Данък върху доходите)
Auch natürliche Personen zahlen nur 10% auf alle Einkünfte. Die Steuererklärung ist entsprechend einfach.
Steuerkalender und Fristen
Wichtige Termine für bulgarische Unternehmen:
- 31. März: Jahresabschluss und Steuererklärung für das Vorjahr
- 30. April: Einreichung beim Statistikamt
- 31. Mai: Einkommensteuer-Jahreserklärung für natürliche Personen
- Monatlich/Quartalsweise: Umsatzsteuervoranmeldung (bei registrierten Unternehmen)
Wichtiger Hinweis zur Steuerpflicht
Um in Bulgarien steuerpflichtig zu sein, musst du dort deinen steuerlichen Wohnsitz haben. Das bulgarische Steuerrecht gilt für Personen, die sich mehr als 183 Tage pro Jahr in Bulgarien aufhalten oder dort ihren permanenten Wohnsitz haben. Die Aufgabe des deutschen/österreichischen/schweizerischen Wohnsitzes ist dabei unbedingt erforderlich.